Frauengesundheitscampus

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Das bieten wir Ihnen

Unsere kinderärztliche Betreuung 

Unsere angestellte Kinderärztin, Frau Dr. med. Hartmann, steht Ihnen für alle kinderärztlichen Belange zur Verfügung. Unabhängig davon, ob Auffälligkeiten vorliegen, führt Frau Dr. Hartmann routinemäßig spätestens am Tag nach der Geburt eine Visite bei jedem Neugeborenen durch. Darüber hinaus übernimmt Frau Dr. Hartmann die Durchführung der U2, einer wichtigen Vorsorgeuntersuchung, die zwischen dem 3. und 10. Lebenstag stattfindet. Im Rahmen dieser Untersuchung wird Frau Dr. Hartmann Sie ausführlich darüber informieren, was in der ersten Zeit mit Ihrem Neugeborenen zu beachten ist, einschließlich Themen wie Ernährung, Pflege und Sicherheit. Zudem haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen zu stellen, die Ihnen in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihres Kindes wichtig sind.

Untersuchungen

Für das Wohl ihres Kindes

U1 Untersuchung

Die Neugeborenen-Erstuntersuchung U1 findet noch im Kreißsaal durch den Sie bei der Geburt betreuenden Arzt statt.
Der Fokus liegt dabei auf dem Erkennen von lebensbedrohlichen Zuständen und Fehlbildungen. Die U1 beinhaltet:

  • das Abhören der Lunge mit der Beurteilung der Atmung
  • das Abhören des Herzens
  • die Beurteilung der kindlichen Reifezeichen
  • Erkennen von körperlichen Fehlbildungen
  • Erkennen von Geburtstraumen 

Die U1 wird, wenn möglich, erst nach anderthalb Stunden direktem Haut-zu-Haut-Kontakt und dem ersten Anlegen durchgeführt. Alternativ erfolgt die U1 in direktem Hautkontakt auf dem Bauch der Mutter. 

U2 Untersuchung

Die U2 findet am 3. Lebenstag auf Station durch unsere Kinderärztin statt. Hierbei liegt der Fokus auf dem Screening von angeborenen Erkrankungen und Fehlbildungen, sowie auf dem Erkennen der Neugeborenen-Gelbsucht. Die U2 beinhaltet: 

  • das Abhören der Lunge mit der Beurteilung der Atmung
  • das Abhören des Herzens
  • Ausschluss von körperlichen Fehlbildungen
  • Beurteilung der Hautfarbe, Neugeborenen-Gelbsucht
  • Fundusreflextest der Augen
  • Tasten der Leistenpulse
  • Beurteilung der frühkindlichen Reflexe 

Im Rahmen der U2 wird unsere Kinderärztin Sie ebenfalls über das erweiterte Neugeborenen-Screening aufklären, sowie einige Verhaltensmaßnahmen für die erste Zeit mit Baby mit Ihnen besprechen. 

Gewichtsentwicklung von Neugeborenen

Es ist ganz normal, dass Ihr Baby in den ersten Tagen nach der Geburt Gewicht verliert. Ab einem Gewichtsverlust von mehr als 7 % macht es Sinn das Stillmanagement zu überprüfen und schon frühzeitig sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, um einem weiteren Gewichtsverlust entgegenzuwirken. Ab 10 % Gewichtsverlust wird unsere Kinderärztin Ihr Baby ganz genau beobachten und es muss aktiv einem weiteren Gewichtsverlust entgegengewirkt werden, indem die Milchmenge erhöht wird bis hin zu Formula-Nahrung, falls alle anderen Maßnahmen nicht funktionieren. 

Durch Infusionen der Mutter unter Geburt (z.B. bei Kaiserschnitt-Entbindungen oder PDA) können kurzfristig Wassereinlagerungen beim Neugeborenen auftreten, die nach der Geburt rasch wieder abgebaut werden. Dies führt nach der Geburt zu einer schnellen und deutlichen Gewichtsabnahme, die auch 7 % oder sogar 10 % überschreiten kann und daher fälschlicherweise als mangelnder Milchtransfer interpretiert werden kann. Aus diesem Grund haben wir uns als Abteilung entschlossen, in Fällen von ≥1000 ml Flüssigkeitsinfusionen bei der Mutter unter der Geburt das 12 Stunden Gewicht des Neugeborenen als „korrigiertes Ausgangsgewicht“ zu verwenden. Hiermit haben wir bisher durchweg positive Erfahrungen gemacht und konnten so die Zufütterungsrate mit Formula-Nahrung in unserer Abteilung beträchtlich senken. 

Nach 10 Tagen sollte Ihr Kind das Geburtsgewicht wieder erreicht haben und im Anschluss seiner individuellen Perzentile auf den WHO-Wachstumsstandards folgen. 

Vitamin-K Prophylaxe

Da Neugeborene noch keinen ausreichenden Vitamin-K Speicher besitzen, sind sie auf die Zufuhr von außen mit Vitamin-K angewiesen. Vitamin-K hat eine Schlüsselfunktion bei der Bildung von Blutgerinnungsfaktoren wie Prothrombin. Bei einem Mangel an Vitamin-K kann es somit zu Hirn-, Haut- und Darmblutungen kommen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin empfiehlt daher, gesunden Neugeborenen dreimal eine prophylaktische Dosis von 2 mg Vitamin-K Tropfen oral zu geben. Dabei werden mit Ihrem Einverständnis und nach ausführlicher Aufklärung bei der U1, U2 und U3 die Vitamin-K Tropfen in den Mund Ihres Babys geträufelt. 

Pulsoxymetrie-Screening

Bei dem Pulsoxymetrie-Screening wird mittels Lichtsensor an der Hand bestimmt, wie viel Sauerstoff das Blut enthält. Diese Untersuchung ist vollkommen schmerzfrei für Ihr Baby. Zu wenig Sauerstoff im Blut kann ein Hinweis auf einen Herzfehler sein und muss zeitnah mit einem Ultraschall des Herzens weiter abgeklärt werden. Gelingt die Messung nicht oder ergibt sie ein unklares Ergebnis, wird sie innerhalb von 2 Stunden wiederholt. Die Pulsoxymetrie erfolgt in unserer Klinik noch im Kreißsaal vor Verlegung und dann erneut alle 24 Stunden im Rahmen der 24 Stunden-Checks. 

24 Stunden- und 48 Stunden-Check

Zusätzlich zu den regelmäßigen Untersuchungen von Mutter und Kind, finden in unserer Abteilung ein 24 Stunden und ein 48 Stunden Check von Ihnen als Mutter, sowie Ihrem Neugeborenen statt.  

Der 24 Stunden Check beinhaltet bei Ihrem Kind eine Kontrolle des Gewichts, der Ausscheidungen, sowie das Hörscreening, die Pulsoxymetrie und die Anleitung zur Grundpflege Ihres Kindes.
Bei der Mutter beinhaltet der 24 Stunden Check das Erfassen der Vitalzeichen, Kontrolle des Gebärmutterhöhenstands, der Brustwarzen, des Wochenflusses und möglichen Geburtsverletzungen. Es wird nach Spontanurin und der Mobilisation gefragt und die Rektusdiastase begutachtet. Zugänge wie Blasenkatheter, venöse Zugänge oder Drainagen werden überprüft und falls nicht mehr notwendig entfernt. Des Weiteren erfolgt spätestens dann eine Anleitung zum Wickeln, Tipps und Tricks zum Handling von Neugeborenen und eine Einführung in die Grundpflege. Es erfolgt die Beratung zum Neugeborenen-Hörscreening, zur Blutentnahme für das erweiterte Neugeborenen-Screening (Guthrie-Test) und zur Pulsoxymetrie. 

Bei dem 48 Stunden Check wird Ihr Kind erneut gewogen, die Nabelklemme wird entfernt und Sie haben noch ein Mal die Chance die Grundpflege unter Anleitung durchzuführen. Falls der Hörtest bisher noch nicht funktioniert hat, wird er wiederholt. Außerdem erfolgt die Blutentnahme für das erweiterte Neugeborenen-Screening (Guthrie-Test).
Der 48 Stunden Check der Mutter beinhaltet die Kontrolle des Gebärmutterhöhenstandes, des Wochenflusses, der Brust, der Schmerzen und der Geburtsverletzungen. Es werden Vitalzeichen erhoben und Ihr kleines Blutbild besprochen. Falls Sie Rhesus negativ sind, wird mit Ihnen besprochen, ob eine Rhophylac-Gabe notwendig ist und diese wird verabreicht. 

Alles für Ihr Kind

Neugeborenen-Hörscreening 

Das Hörscreening erfolgt in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes, vor der Entlassung aus unserer Klinik. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen möglichst früh zu entdecken, damit sie rechtzeitig behandelt werden können. Bleibende Hörstörungen treten bei etwa 2 von 1.000 Neugeborenen auf. Unbehandelt können Hörstörungen zu Störungen in der Sprach- und Kommunikationsentwicklung und nachfolgend in der geistigen, sozialen, emotionalen, bildungs- und berufsbezogenen Entwicklung führen. 

Wie erfolgt das Hörscreening?

Das Hörscreening ist völlig schmerzfrei und wird am besten durchgeführt, wenn Ihr Kind schläft. Wir messen die otoakustische Emissionen (OAE), dabei ist keine Mitarbeit Ihres Kindes erforderlich. Die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE) basiert darauf, dass ein normales Innenohr nicht nur Schall empfangen, sondern auch aussenden kann. Dazu wird eine kleine Sonde in den äußeren Gehörgang Ihres Kindes eingeführt. Diese gibt leise „Klick“-Geräusche ab. Diese Geräusche werden ins Innenohr fortgeleitet, zur Hörschnecke mit ihren Sinneszellen. Erreichen die Töne ihr Ziel, „antworten“ diese Zellen mit Schwingungen, die wiederum als Schallwellen vom Innenohr zurück ins äußere Ohr übertragen werden. Dort nimmt ein an der Sonde befestigtes winziges Mikrofon die Schallwellen auf und misst, wie stark sie sind. Bleibt das Signal aus oder ist es sehr schwach, kann dies auf eine gestörte Schallaufnahme im Innenohr hinweisen.  

Was bedeutet das Testergebnis?

Das Ergebnis des Hörscreenings ist noch keine Diagnose. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet, dass eine Hörstörung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet noch nicht, dass Ihr Kind schlecht hört, sondern dass das Screening-Ergebnis kontrolliert werden muss. Hierzu werden wir innerhalb von 24 Stunden den Hörtest wiederholen. Zum Beispiel kann die Signalaufnahme verzerrt werden, wenn das Kind unruhig ist, Flüssigkeit oder Käseschmiere im Ohr sind oder Hintergrundgeräusche stören. Nur ungefähr ein Kind von 35 im Screening auffälligen Kindern hat tatsächlich eine Hörstörung. Dennoch ist es für die weitere Entwicklung Ihres Kindes besonders wichtig, bei einem auffälligen Befund im Screening das Hörvermögen weiter überprüfen zu lassen. Es ist dann eine Kontrolle mittels Hirnstammaudiometrik nötig oder eine genauere, diagnostische Untersuchung des Hörsystems. Hierzu werden wir Ihnen dann den Kontakt zu einem Pädaudiologen vermitteln. 

Muss mein Kind am Neugeborenen-Hörscreening teilnehmen?

Die Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening ist freiwillig. Die Kosten für das Hörscreening werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zum Wohle Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen, das Hörscreening durchführen zu lassen. Wenn Sie mit der Untersuchung jedoch nicht einverstanden sind, informieren Sie bitte unser medizinisches Personal. 

Früherkennung

Erweitertes Neugeborenen-Screening (Guthrie-Test)

Das erweiterte Neugeborenen-Screening hat das Ziel, gefährliche angeborene Hormon- und Stoffwechselstörungen sowie lebensbedrohliche Erkrankungen der Immunabwehr zu diagnostizieren. Hierzu wird zwischen der 36. bis 72. Lebensstunde Ihrem Baby einige Tropfen Blut aus der Ferse entnommen. Hierzu benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. Die Untersuchung muss so früh erfolgen, weil manche angeborenen Störungen bereits in den ersten Lebenstagen gefährlich werden können. Werden sie früh genug erkannt, kann man sie aber gut behandeln. Wurde die Untersuchung versäumt, kann sie in jedem Alter nachgeholt werden. Die Kosten dafür werden allerdings nur in den ersten 4 Lebenswochen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Was Sie wissen sollten

Neugeborenen-Gelbsucht (Ikterus) 

Über die Hälfte aller gesunden Neugeborenen ist von einer sogenannten „Neugeborenen-Gelbsucht“ betroffen. Die Haut und der Augapfel Ihres Babys sind gelb verfärbt, was meistens am 2. oder 3. Lebenstag beginnt und am 5. Lebenstag ihren Höhepunkt hat. 

Ursachen

Nach der Geburt haben Neugeborene eine Überzahl an roter Blutkörperchen. Da diese nicht mehr gebraucht werden, zerfallen sie und werden abgebaut. Der rote Blutfarbstoff Hämoglobin wird dabei zu dem Farbstoff Bilirubin umgewandelt, der normalerweise in der Leber abgebaut wird. Da die Leber von Neugeborenen allerdings noch nicht in der Lage ist, eine große Menge an Bilirubin sofort zu verarbeiten, lagert sich der Farbstoff vorübergehend in der Haut und in den Augäpfeln ab. Eine Blutuntersuchung gibt Aufschluss über die Höhe der Bilirubin-Konzentration im Blut. Wird ein bestimmter Grenzwert überschritten, sind entsprechende Behandlungsmaßnahme notwendig. 

Therapie

Steigt die Bilirubin-Konzentration über einen bestimmten Grenzwert an (bei einem gesunden Neugeborenen ab 18 mg/dl ab dem 3. Lebenstag), muss Ihr Baby mit einer Lichttherapie, auch Fototherapie genannt, behandelt werden. Dieses spezielle blaue Licht bewirkt, dass der gelbe Farbstoff Bilirubin in der Haut zu einer wasserlöslichen Substanz umgewandelt wird. Dieser Stoff kann dann anschließend über den Urin ausgeschieden werden. Um während der Beleuchtung die Netzhaut der Augen Ihres Kindes zu schützen, müssen die Augen während der Fototherapie bedeckt werden.